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Leistungen: Schadengutschten, Fahrzeugbewertungen, Gebrauchtwagencheck, Oldtimerbewertungen

Kfz-Sachverständiger Dipl.-Ing. (FH) Marcus Tüngler in Wilhelmshaven – Ihr Experte für Gutachten & Bewertungen

Professionelle Unfallgutachten und Fahrzeugbewertungen in der Region

Gutachten, Schadenanalyse, Schnelle Hilfe im Schadenfall

Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter in Wilhelmshaven, Schortens, Jever, Sande und Friesland

Ein unverschuldeter Unfall ist ärgerlich genug – deshalb kommt es jetzt auf eine präzise Schadensaufnahme an. Als Ihr unabhängiger, von der IHK Oldenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertungen unterstütze ich Sie dabei. Dadurch stellen wir sicher, dass Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung lückenlos durchsetzen können.

Obwohl die Schadensabwicklung oft kompliziert erscheint, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dabei umfasst mein Service nicht nur das klassische Unfallgutachten, sondern zudem professionelle Fahrzeugbewertungen. Infolgedessen sorgen wir gemeinsam dafür, dass Sie nach einem Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Darüber hinaus biete ich Ihnen Sicherheit durch rechtssichere Dokumentationen.

Fachkompetenz und Sicherheit durch zertifizierte Gutachten:

Da mein Sachverständigenbüro auf jahrelanger technischer Expertise basiert, erhalten Sie stets objektive Ergebnisse. Zusätzlich bin ich bereits seit Mai 1998 als unabhängiger und freiberuflicher Kraftfahrzeug-Sachverständiger tätig. Des Weiteren profitieren Sie von meiner Erfahrung im Bereich Kraftfahrzeugschäden und -Bewertungen. Wegen dieser langjährigen Praxis erkenne ich auch versteckte Mängel am Fahrzeug sofort.

Ebenso wichtig ist meine Unabhängigkeit. Denn als Mitglied des VKS (Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V.) agiere ich weisungsfrei. Folglich vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen und nicht die der Versicherungskonzerne.

Qualifikation als öffentlich bestellter Sachverständiger:

Zudem ist die Qualifikation als von der IHK Oldenburg öffentlich bestellter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertungen ein Garant für höchste Qualität. Somit ist mein Gutachten auch vor Gericht oder bei Versicherungen voll belastbar. Schließlich biete ich Ihnen folgende Leistungen auf einen Blick an:

  • Schadensgutachten nach Haftpflichtschäden
  • Professionelle Fahrzeugbewertungen & Wertgutachten
  • Gutachten für Oldtimer, Motorräder und Sonderfahrzeuge
  • Beratung bei Fahrzeugkauf oder -verkauf

Verhalten im Schadenfall
Unverschuldeter Verkehrsunfall – Was ist zu tun?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte das Recht auf freie Wahl

  • des Kfz-Sachverständigen
  • der Reparaturwerkstatt
  • der Autovermietung
  • des Rechtsanwaltes

sowie das Recht

  • auf einen Ausgleich der vom Sachverständigen festgestellten merkantilen Wertminderung
  • auf den Verkauf des beschädigten Fahrzeuges oder die Inzahlungnahme - zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert - selbstständig in die Hand zu nehmen
  • auf Kostenerstattung von unfallbedingten Sachschäden sowie Nebenkosten
  • auf Erstattung der Mietwagenkosten oder einer Nutzungsausfallentschädigung.

Der Geschädigte muss keine

  • Vertragswerkstatt der Versicherung mit der Reparatur seines Fahrzeuges beauftragen
  • Anweisungen, Ratschläge, Vorschläge bei der gegnerischen Versicherung einholen oder gar befolgen
  • Preisvergleiche anstellen, um einen besonders günstigen Sachverständigen oder eine günstige Reparaturfirma zu finden
  • Nachbesichtigung durch die gegnerische Versicherung dulden.

Als Geschädigter haben Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens zur Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, um Feststellungen zu treffen zur

  • Beweissicherung an Ihrem Fahrzeug
  • Beweissicherung zum Unfallhergang (Plausibilität)
  • Feststellung des Schadenumfanges und der Schadenhöhe
  • Verkehrssicherheit
  • Höhe der Wertminderung (merkantil und technisch)
  • Höhe des Wiederbeschaffungswertes
  • Höhe des Restwertes
  • Reparatur- /Wiederbeschaffungsdauer
  • Reparaturwürdigkeit
  • Nutzungsausfallentschädigung

Die eintretende Versicherung des Unfallverursachers hat dieses Gutachten zu bezahlen.

Warten Sie nicht, bis die Versicherung Ihres Unfallgegners einen Sachverständigen beauftragt. Lassen Sie sich von der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners nichts empfehlen und nichts diktieren. Sie lassen sich doch auch nicht Ihre Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstellen.

Weitere Informationen zu unseren Leistungen

Der Haftpflichtschadenfall

m Haftpflichtschadenfall ist der Geschädigte bei einem unverschuldeten Unfall dazu berechtigt, sich von einem unabhängigen Sachverständigen ein Schadengutachten erstellen zu lassen. Dabei tritt an die Stelle des Unfallverursachers dessen Haftpflichtversicherung. Schadenersatzansprüche wie Reparaturkosten, Kosten für einen freien Kfz-Sachverständigen oder einen Rechtsanwalt werden infolgedessen von der gegnerischen Versicherung getragen. Die Abrechnung der Gutachtenkosten erfolgt im Regelfall direkt mit der Versicherung, vorausgesetzt, dass Sie keine Teilschuld trifft.

Beweissicherung zur Schadenhöhe und zum Umfang

Um Ihre Ansprüche in vollem Umfang geltend machen zu können, benötigen Sie eine vollständige Beweissicherung. Das Kfz-Schadengutachten beinhaltet die detaillierte Beschreibung des Schadens sowie die Kalkulation und Fotodokumentation. Zusätzlich dient es zur Feststellung des Wiederbeschaffungswertes und der Ausfalldauer.

Ein unabhängiges Gutachten gewährleistet, dass der Schaden fachgerecht instand gesetzt werden kann. Darüber hinaus sichert es Sie rechtlich gegenüber der Versicherung ab.

Mietwagen oder Entschädigung

Für die Dauer der Fahrzeugreparatur können Sie einen Mietwagen beanspruchen, sofern Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Benötigen Sie keinen Mietwagen? In diesem Fall können Sie alternativ eine Nutzungsausfall-Entschädigung geltend machen. Hierfür ermitteln wir präzise den Ihnen zustehenden Tagessatz.

Sollte ein Totalschaden vorliegen, besteht ein Anspruch auf eine angemessene Wiederbeschaffungsdauer. Dabei werden auch die Wartezeit auf das Gutachten und die Überlegungsfrist berücksichtigt.

Vorgehen im Falle eines Totalschadens

Bei einem Totalschaden ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs sowie den Restwert. Unter Berücksichtigung aller Faktoren wie Reparaturart und Laufleistung wird zudem die Wertminderung berechnet.

Außerdem dient das Gutachten der genauen Darlegung des Schadenumfangs bei einem späteren Verkauf. Denn aufgrund der Offenbarungspflicht müssen Sie alle instandgesetzten Schäden angeben.

Der Kaskoschadenfall

Im Kaskoschadenfall erfolgt die Beauftragung im Regelfall durch den Versicherer. Hierbei werden die Gutachten gemäß dem bestehenden Versicherungsvertrag erstellt.

zur Honorarumfrage der VKS (PDF-Datei)

Die Fahrzeugbewertung

Durch die Erstellung einer Fahrzeugbewertung erhält der Kunde, z. B vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens, einen Überblick über den Zustand des Wagens. Das Fahrzeug wird von uns auf evtl. Vorschäden, Altschäden, Mängel etc. untersucht, die einen Einfluss auf den Kaufpreis des Fahrzeugs haben können.

Eine Fahrzeugbewertung kann auch erstellt werden,

  • wenn Sie Ihren PKW verkaufen und den Verkaufspreis des Fahrzeugs ermitteln lassen möchten
  • bei Leasingrücknahmen
  • bei Rücknahme finanzierter Fahrzeuge
  • bei Scheidungen, Erbfällen

Beratung beim Fahrzeugkauf oder -verkauf

Der Gebrauchtwagencheck dient sowohl dem Fahrzeugverkäufer als auch dem Fahrzeugkäufer dazu, den Fahrzeugzustand bei der Fahrzeugübergabe durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Dokumentation:

Der Zustand des Fahrzeugs wird schriftlich dokumentiert, damit zu einem späteren Zeitpunkt keine Rechtsstreite über eventuelle Mängel geführt werden müssen, die zum Kaufzeitpunkt des Fahrzeugs vielleicht bekannt waren oder gar nicht vorlagen. Durch den Gebrauchtwagencheck werden zeitaufwendige und kostenintensive Rechtsstreite vermeiden.

H-Kennzeichen

Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, können mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden, wenn ein Gutachten einer anerkannten Prüforganisation, wie z.B. der Kraftfahrtüberwachungsorganisation freiberuflicher Sachverständiger KÜS, bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird.

Der genaue Wert eines Oldtimer oder Youngtimer hängt von vielen Faktoren ab. Neben dem Zustand des Fahrzeugs ist auch die Historie oder die Zusatzausstattung von entscheidender Bedeutung. Classic-Data Fahrzeugbewertungen bieten Ihnen nicht nur Sicherheit bei Ihrer Versicherung sondern können auch bei Kauf- oder Verkauf sowie im Schadenfall als Argumentationsgrundlage dienen.

Die Classic-Data Bewertung beinhaltet immer eine gründliche Untersuchung der einzelnen Fahrzeugkomponenten wie z.B. Unterboden, Motorenraum, Innenraum, Lackierung etc.

Die einzeln ermittelten Zustandsnoten dieser Bereiche ergeben im Ergebnis eine Gesamtzustandsnote.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Gutachten (FAQs)

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) gehört das Honorar für den Kfz-Sachverständigen zum Schadensumfang. Das bedeutet, die Versicherung des Unfallverursachers muss die Kosten für den unabhängigen Gutachter vollständig übernehmen. Sie müssen in der Regel nicht in Vorkasse treten, da wir direkt mit der Versicherung abrechnen können.

Ja, Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verweisen, da dieser oft im Interesse der Versicherung handelt. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass alle Faktoren wie Wertminderung und Nutzungsausfall fair ermittelt werden.

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt dient lediglich der Kalkulation von Reparaturkosten. Ein vollständiges Gutachten sichert darüber hinaus Beweise und ermittelt wichtige Faktoren wie die merkantile Wertminderung oder den Nutzungsausfall. Bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze (ca. 750 €) ist ein professionelles Gutachten für eine rechtssichere Abwicklung unerlässlich.

In der Regel vereinbaren wir einen Besichtigungstermin innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Die Besichtigung vor Ort dauert meist etwa 30 bis 60 Minuten. Das fertige schriftliche Gutachten erhalten Sie bei Standardfällen oft schon innerhalb von 2 bis 3 Werktagen nach der Besichtigung.

Um den Prozess zu beschleunigen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Serviceheft oder Nachweise über letzte Reparaturen
  • Polizeibericht oder Daten des Unfallgegners (falls vorhanden)
  • Informationen zu eventuellen Vorschäden

Qualifikation

Kfz-Sachverständiger Marcus Tüngler Wilhelmshaven - öffentlich bestellt und vereidigt

Expertise, auf die Sie sich verlassen können

Als Ihr Kfz-Sachverständiger in Wilhelmshaven verbinde ich fundiertes technisches Know-how mit jahrelanger praktischer Erfahrung. Mein Ziel ist es, Ihnen durch objektive und präzise Gutachten die Sicherheit zu geben, die Sie nach einem Unfall benötigen.

Mein Hintergrund für Ihre Sicherheit:

  • Geprüfter Kfz-Sachverständiger: Fachspezifische Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung in der Schadenskalkulation und Fahrzeugbewertung.
  • Langjährige Branchenerfahrung: Tiefe Einblicke in die Fahrzeugtechnik und die aktuellen Standards der Reparaturwege.
  • Regionale Expertise: Als lokaler Gutachter in Wilhelmshaven kenne ich den Markt und die Werkstätten vor Ort genau – das beschleunigt die Abwicklung für Sie.

Warum meine Qualifikation für Sie wichtig ist:

Versicherungen prüfen Gutachten heute sehr genau. Durch meine qualifizierte Arbeitsweise und die Nutzung moderner Kalkulationssysteme (wie DAT oder Audatex) stelle ich sicher, dass Ihr Gutachten anerkannt wird und Sie zu Ihrem Recht kommen.

Kontakt

Sachverständiger für
Kfz-Schäden und -Bewertungen
Dipl.-Ing. (FH) Marcus Tüngler

Ebkeriege 14
26389 Wilhelmshaven

Tel. 04421 966700 / 0175 5607790
Fax 04421 966701

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